Haus- und Nutzungsordnung

Radio Corax ist mit seinen Räumlichkeiten und Einrichtungen das gemeinsame Eigentum des Radiovereins Corax e.V. und der Landesmedienanstalt des Landes Sachsen- Anhalt. Die notwendigen Investitionen wurden aufgebracht, um die äußeren
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nichtkommerziellen Lokalrundfunk in Halle/ Saale zu ermöglichen und sollen zu diesem Zweck erhalten bleiben. Der Verein, konkret der Vorstand, sowie die Mitarbeiter/innen des Radios sind dafür verantwortlich.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte gilt daher folgende Hausordnung:

1. Mit Rücksicht auf die Radiomacher/innen in den Studios und an den Schnittplätzen sowie auf die Nachbarn ist die Lautstärke der Monitore so zu begrenzen, das andere Personen nicht gestört werden. Insbesondere nach 22.00 Uhr ist darauf zu achten, dass Zimmerlautstärke nicht überschritten wird.

2. Das Betreten und Nutzen der Studios und der Schnittplätze erfolgt nur nach Absprache mit Mitarbeiter/inne/n und dem technischen Sendedienst. Um die Arbeit koordinieren zu können, ist außerdem ein rechtzeitiges Belegen von Arbeitsplätzen durch Eintrag im Vorproduktionsplan mindestens zwei Tage vorher anzustreben. Bei Nichteinhaltung von Studio und Schnittplatzterminen ist dies rechtzeitig Radio Corax bekannt zu geben.

3. Die Sendungsmacher/innen sind mindestens zehn Minuten vor Beginn ihrer Sendung im Radio. Vorproduzierte Sendungen sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Redaktionen sind zur zuverlässigen Gewährleistung ihrer Sendungen und zur Einhaltung der Sendungslänge verpflichtet. Sollte dennoch aus zwingenden Gründen ein Sendetermin nicht eingehalten werden können, ist das Radio rechtzeitig zu informieren.

4.  Die Studios sind nach der Nutzung sauber und ordentlich zu verlassen. Für liegengelassene Manuskripte und Tonträger übernimmt der Verein keine Haftung.

5. Defekte an Geräten sind umgehend den Mitarbeiter/innen von Radio Corax zu melden. Das Eigentum des Radios ist schonend zu behandeln; dieses gilt insbesondere auch für die mobile Aufnahmetechnik. Bei mutwilligen oder fahrlässigen Sachbeschädigungen werden die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte dafür haftbar gemacht. Die Ausleihe von Geräten (außer Reportagegeräten) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung eines der angestellten Mitarbeiter/innen des Radios. Ausschließlich Reportagegeräte dürfen auch durch ehrenamtliche Sendedienste ausgeliehen werden. Vereinbarte Ausleihzeiten sind unbedingt einzuhalten.

6. Redaktionen haften für Schäden, die durch Gäste ihrer Sendungen verursacht werden.

7. Einstellungen an Mischpulten und anderen Geräten sind nach der Nutzung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Sollten Unsicherheiten bei der Bedienung von Geräten oder andere technische Probleme auftreten, ist der technische Sendedienst zu kontaktieren, bevor Einstellungen der Geräte verändert werden.

8. Die angestellten Mitarbeiter/innen des Radios sowie die ehrenamtlichen technischen Sendedienste sind im Haus und auf dem Hof gegenüber den Nutzer(n/innen) und deren Gästen bezüglich der Einhaltung der Hausordnung
weisungsberechtigt. Eventuelle Beschwerden hierüber sind an die Geschäftsführung oder an den Vorstand zu richten.

9. Bei der Nutzung der Computer von Radio Corax ist das Kopieren und Löschen oder das Verändern von Systemeinstellungen jeder Art verboten. Ausnahmen müssen mit den Mitarbeiter/inne/n des Radios abgesprochen werden.

10. Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Studios und Schnittplätze genommen oder dort verzehrt werden.

11. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten von Radio Corax generell verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Redaktionskonferenz und müssen als solche ausgewiesen werden.

12. Eingehende Telefonanrufe werden prinzipiell mit Nennung des Radios und des eigenen Namens angenommen. Telefonnummern von Mitgliedern und anderen Nutzer/innen des Radiovereins werden nur an Mitglieder und Angestellte herausgegeben. In allen anderen Fällen ist eine Rückrufnummer zu notieren und die betreffende Person/Redaktion schriftlich oder per Anruf zu verständigen.

13. Der Sendebetrieb hat Vorrang vor dem Produktionsbetrieb. An den Wochentagen gilt zusätzlich bis 18:00 Uhr: Die Realisierung der tagesaktuellen Programmarbeit hat Vorrang gegenüber anderen Vorproduktionen.

14. Die Sendedienste und die Nutzer/innen des Radios haben auf einen kostensparenden Umgang mit Energie, Telefon und Internet zu achten.

15.  Der Vorstand und die Geschäftsführung sind berechtigt, bei Verstößen gegen diese Hausordnung die Genehmigung der Nutzung der technischen und räumlichen Infrastruktur von Radio Corax zu widerrufen.

16. Kenntnisnahme: Die Mitglieder des Radios bestätigen durch ihre Unterschrift beim Eintritt in den Verein Corax e.V. die Kenntnis und Einhaltung dieser Hausordnung. Alle anderen aktiv bei Radio Corax Beteiligten werden in die Hausordnung eingewiesen und bestätigen mit ihrer Unterschrift, diese einzuhalten.

Vorstand
Corax e.V.

 

Jetzt auf Sendung

nightmusic. - gute und neue Musik aus dem CORAX-Programm

Ab 09:00:
unser heutiges Programm
Sendungsfeedback



.
mehr Nachrichten

Veranstaltungen regional


CORAXnetWORK

[nachhören] nachrichten aus dem beschaedigten leben - 20-05-2013: 20 Jahre Tafeln in Deutschland: 20 Jahre Ele... http://t.co/XjamCscPwm
[nachhören] Vogel der Woche: Zwergschnäpper (Serie 204: Vogel der Woche): fremd im eigenen Landkreis muss nich... http://t.co/SBwTVRPfdQ
[nachhören] Anträge, Anträge und dann doch die Anklageschrift: Nun ist also Bewegung reingekommen in den Münch... http://t.co/jZtKnD7cKg
2636597 Besucher